Archive für November 2010

Material-Tipp: die Gehirnzelle zum Anfassen

In der aktuellen Lerncoach-Ausbildung in Lüneburg habe ich einen ganz heißen Tipp bekommen: bei www.riesenmikroben.de können Neuronen als Stofftiere erworben werden (ca. 8 Euro). Ein wahres Highlight für alle Kinästheten, wie ich finde!

Dort gibt es auch: Grippe-Bazillen, Fußpilze, Eizellen, rote Blutkörperchen - eben alles was das Herz begehrt und was man sonst nur unter dem Mikroskop sieht! Und gerade für die Externalisierungstechnik ein ganz wunderbares Hilfsmittel!

Kostenloser IHK Existenzgründertag am 13.11.10 in München

Nachdem am vergangenen Wochenende 17 frisch gebackene Lerncoaches den Markt betreten haben, möchte ich auf diese Veranstaltung hinweisen: die IHK bietet einen kostenlosen Existenzgründertag in München am 13.11.10 an - mit über 20 Vorträgen und Workshops rund um die Selbständigkeit.Hier gibt es alle Informationen: IHK-Existenzgründertag

Neue Richtlinien zur Vergabe von Ritalin

Am 7. Oktober 2010 wurde eine neue Richtlinie zur Vergabe von Ritalin herausgegeben:

Die Richtlinien für die Verschreibung von Ritalin sind Anfang Oktober verschärft worden. In Zukunft darf Ritalin nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen verschrieben werden, z.B. wenn eine Psychotherapie erfolglos war. Darüber hinaus mus die Diagnose ADS/ADHS von einem Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen gestelltn wordne sein. Ist eine Behandlung mit Methylphenidaten (in Ritalin), darf das Medikament auch nicht mehr dauerhaft verschrieben werden.

Die geänderte Arzneimittel-Richtlinie schreibt jetzt vor, dass

  • eine Behandlung von ADHS ohne Medikamente beginnen muss,
  • Methylphenidat erst dann eingesetzt werden darf, wenn die nicht-medikamentöse Behandlung nicht erfolgreich ist,
  • Methylphenidat auch dann nur innerhalb einer therapeutischen multimodalen Gesamtstrategie eingesetzt werden darf, die neben pharmakologischen Maßnahmen insbesondere auch psychologische, pädagogische und soziale Therapiekonzepte nutzt,
  • die Behandlung unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern durchgeführt werden muss,
  • der medikamentöse Einsatz besonders zu dokumentieren ist, insbesondere bei einer Dauertherapie über zwölf Monate,
  • mindestens einmal jährlich die medikamentöse Behandlung unterbrochen und neu beurteilt werden muss,
  • die ADHS-Diagnose auf Kriterien der DSM-IV oder der ICD-10-Klassifikation beruhen muss.

Eigentlich Irrsinn, dass dies NEUE Verordnungen sind.
Diverse Quelle, u.a.: Psychologie News

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